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Schlüpfriger Fall

Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und steuerpflichtig

Wenke Böhm, dpa

Von Wenke Böhm & dpa

Do, 07. November 2013 um 12:24 Uhr

Südwest

Tantra-Massagen sind nach Auffassung des Gerichts mehr als nur ganzheitliches Sinnerlebnis. Da auch die Massage von Genitalien gebucht werden kann, wird Sexsteuer fällig.

Bei Tantra-Massagen können Kunden sexuelle  Handlungen buchen.  | Foto: dpa
Bei Tantra-Massagen können Kunden sexuelle Handlungen buchen. Foto: dpa
Tantra-Massagen sind sexuelles Vergnügen und damit steuerpflichtig. Das Stuttgarter Verwaltungsgericht wies die Klage der Besitzerin eines Massagesalons gegen die Stadt ab, wie ...

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