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Tarifvertrag für Erntehelfer steht

Jörg Buteweg
  • & dpa

  • Sa, 05. Juli 2014
    Wirtschaft

Der Mindestlohn kommt damit erst 2017.

Für Erntehelfer gibt es jetzt klare Regeln für die Bezahlung.  | Foto: Bernd Fackler
Für Erntehelfer gibt es jetzt klare Regeln für die Bezahlung. Foto: Bernd Fackler

KASSEL/FREIBURG. Nur einen Tag nach dem Beschluss des Bundestages zum gesetzlichen Mindestlohn gibt es einen bundesweit gültigen Tarifvertrag für die Beschäftigten in der Land- und Forstwirtschaft. Damit muss der gesetzliche Mindestlohn nicht zum 1. Januar 2015 eingeführt werden.

Mehr als 300 000 Saisonarbeiter verdienen in Deutschland ihr Geld auf dem Acker. Sie ernten Spargel, pflücken Erdbeeren, holen die Kirschen vom Baum und ernten im Herbst die Trauben im Weinberg. Für sie gilt ...

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