Fast jeder fünfte Deutsche ist tätowiert. Die Körperzeichnungen können Gerichtsmedizinern die Arbeit erleichtern – und Verbrechern zum Verhängnis werden.
Ein Schwall süßlichen Geruchs wabert durch die weißgekachelte Halle im Homburger Institut für Rechtsmedizin der Universität des Saarlandes. Auf dem Sektionstisch liegt ein toter Mann, der tags zuvor in seinem Wagen in einem Wald aufgefunden wurde, mit tiefen Schnitten links und rechts am Hals. Grelles Neonlicht leuchtet die Wunden und Leichenflecken aus. Es ist jetzt es Frank Ramsthalers Job, herauszufinden, woran der Mann gestorben ist. Der Rechtsmediziner trägt Kittel, Vollbart und eine Nickelbrille. Über deren Rand nickt er dem Präparator zu. Der setzt daraufhin zum sogenannten T-Schnitt an. Von Schulter zu Schulter, vom Hals zum Schambein schneidet er den Leichnam auf.
Rechtsmediziner haben immer drei Aufgaben: Sie müssen aufklären, woran ein Mensch gestorben ist; die Todesart bestimmen und herausfinden, wer ...