Tierschützer, die in Ställe eindringen, um Missstände zu dokumentieren, machen sich unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar. Das Urteil ist allerdings kein Freibrief für Aktivisten.
Dieses Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg kann auch die geplante Große Koalition nicht aushebeln, indem sie ein neues Delikt "Einbruch in Tierställen" schafft.
Konkret ging es beim ...