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Oberlandesgericht

Tierschützer brechen in Stall ein – und werden freigesprochen

Christian Rath
  • So, 25. Februar 2018, 22:00 Uhr
    Wirtschaft

Tierschützer, die in Ställe eindringen, um Missstände zu dokumentieren, machen sich unter bestimmten Voraussetzungen nicht strafbar. Das Urteil ist allerdings kein Freibrief für Aktivisten.

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Tierschützer brachen in einen Stall ein, um Missstände aufzudecken. Mehrere Gerichte hielten dies für gerechtfertigt. Foto: DPA
Dieses Grundsatzurteil des Oberlandesgerichts (OLG) Naumburg kann auch die geplante Große Koalition nicht aushebeln, indem sie ein neues Delikt "Einbruch in Tierställen" schafft.
Konkret ging es beim ...

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