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Verwaltungsgerichtshof

Tierschutz: In Erding bleibt’s bei Kamelverbot

  • dpa

  • Do, 28. April 2016, 00:01 Uhr
    Panorama

Im Streit um ein Verbot von Zirkussen mit Wildtieren im bayerischen Erding ist das Verfahren am Mittwoch eingestellt worden. Der Zirkus zog die Berufung zurück.

Sie darf nicht nach Erding   | Foto: dpa
Sie darf nicht nach Erding Foto: dpa
Der Kläger, ein kleiner Zirkus, der sich in den vergangenen Jahren immer wieder umbenannt hatte, zog seine Berufung am Mittwoch vor dem Bayerischen Verwaltungsgerichtshof zurück. "Der Zirkus hat nicht die Kraft, nach Leipzig zu gehen", sagte der Anwalt der Zirkusfamilie vor Gericht. Der Zirkus sei nicht zu einem weiteren Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig in der Lage.

Die Stadt Erding bei München hatte dem Zirkus, der inzwischen zwar keine Bären und Elefanten mehr hat, dafür aber Krokodile und Dromedare, untersagt, seine Shows auf öffentlichen Plätzen in der Stadt zu zeigen. Dagegen hatte der Zirkus mit der Begründung geklagt, das komme einem Berufsverbot gleich. In erster Instanz unterlag er.

Am Mittwoch hatte das Gericht zunächst mit den Parteien darüber diskutiert, ob die Stadt ihre Kompetenzen überschreitet oder nicht. "Ein tierisch interessantes Rechtsproblem", nannte der Vorsitzende Richter den Fall. Nach knapp eineinhalb Stunden erbat sich die Klageseite eine Pause – und zog die Berufung schließlich zurück. Vor dem Gerichtshof protestierten Tierschützer gegen das Halten von Großwildtieren im Zirkus.

Ressort: Panorama

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