Von einer "Unaufmerksamkeit, wie sie oft vorkommt" spricht der Staatsanwalt – in diesem Fall endete sie tödlich. Deshalb wurde ein 76-Jähriger in Freiburg wegen fahrlässiger Tötung verurteilt.
Seit 1958 hat Friedrich B.* den Führerschein, als langjähriger Mitarbeiter im Außendienst war er viel mit dem Auto unterwegs; in fast sechs Jahrzehnten im Straßenverkehr hat er sich nie etwas zuschulden kommen lassen. Bis zum Nachmittag des 27. Januar 2015, als Friedrich B. ...