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Urteil: Fünf Jahre und ein Monat

Tötungswille war nicht nachzuweisen

  • Do, 07. Mai 2009, 17:05 Uhr
    Ortenaukreis

Das Landgericht verurteilte einen 40-Jährigen wegen gefährlicher Körperverletzung zu fünf Jahren und einem Monat

Man könnte den Fall als bizarre Groteske verstehen. Allerdings hat er einen tragischen Unterton und hätte fast einem Menschen das Leben gekostet. Am 29. November 2008 stach ein 40-jähriger Mann in der Wohnung seiner Ex-Freundin mit ...

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