Der Prozess gegen einen Malterdinger, der seinen Bruder im März 2006 in Notwehr erschlagen und die Leiche anschließend im Elsass versteckt haben soll, muss vor dem Amtsgericht Freiburg verhandelt werden.
Das hat jetzt das Oberlandesgericht Karlsruhe rechtskräftig entschieden und damit ein Urteil des Amtsgerichts Emmendingen bestätigt, das das Verfahren im Oktober 2007 nach mündlicher Verhandlung mit der Begründung eingestellt hatte, dass dieses Verfahren bereits beim Amtsgericht Freiburg eröffnet sei.
Am 24. April 2006 ...