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Politische Bildung

U-18-Wahl: Auch Kinder dürfen Kreuzchen machen

Thomas Steiner
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  • So, 10. September 2017, 00:00 Uhr
    Deutschland

BZ-Plus Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, dürfen zwar nicht den Bundestag wählen – ihre Meinung können sie aber trotzdem deutlich machen. Am 15. September findet die "U-18-Wahl" statt.

Die U-18-Wahl soll  dazu beitragen, Jugendliche politisch zu bilden.  | Foto: dpa
Die U-18-Wahl soll dazu beitragen, Jugendliche politisch zu bilden. Foto: dpa

61,5 Millionen Wahlberechtigte dürfen am 24. September den Bundestag wählen. Kinder und Jugendliche, die jünger als 18 Jahre sind, gehören nicht dazu. Aber auch sie können ihre Meinung mit einem Kreuz auf einem Stimmzettel deutlich machen: bei der bundesweiten "U-18-Wahl" am 15. September.

"Es ist ein Projekt der politischen Bildung", erklärt Anne Bergfeld, die als Projektreferentin beim Deutschen Bundesjugendring die Wahl koordiniert. Seit 1996 werden, getragen von mehreren Verbänden, jeweils neun Tage vor Landtags-, Bundestags- und Europawahlen U-18-Wahlen abgehalten. Sie sollen Jugendliche anregen, sich mit politischen ...

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