Übergriffe im Hinterzimmer
52-Jähriger wird wegen sexueller Belästigung verurteilt / Strafe des Richters fällt höher als von der Staatsanwaltschaft beantragt.
LAHR. Das Amtsgericht Lahr hat einen 52-Jährigen wegen sexueller Belästigung verklagt. Der Angeklagte habe eine Kundin mehrere Male an Oberschenkel, Arm sowie am Hintern berührt. Sein Verteidiger stritt ab, dass es sich um sexuelle Belästigung handle, viel mehr sei es ein Flirt gewesen. Richter Tim Richter entschied dagegen und verhängte eine Strafe, die höher war als von der Staatsanwaltschaft beantragt.
Die Geschädigte habe im November vergangenen Jahres das Geschäft, in dem der Angeklagte arbeitet, betreten, um ihr Handy reparieren zu lassen – das Internet funktionierte nicht. Sie musste es zweimal verlassen, um ihre Kinder abzuholen beziehungsweise nach Hause zu bringen, da der Vorgang sehr lange gedauert habe, sagte die Geschädigte ...