Verhandlung am Amtsgericht: Richterin verurteilt 20-jährigen Auszubildenden wegen Gefährdung des Straßenverkehrs zu Geld- und Arbeitsauflage.
. Glück im Unglück hatte ein 20-jähriger Auszubildender: Infolge eines Sekundenschlafs geriet er mit seinem Auto auf die Gegenfahrbahn, prallte frontal gegen einen Sattelschlepper, erlitt aber nur leichte Verletzungen. Nun musste er sich wegen Gefährdung des Straßenverkehrs vor dem Amtsgericht ...