Dürfen ehemalige Sicherungsverwahrte, die als gefährlich gelten, rund um die Uhr von der Polizei überwacht werden? Nein – zumindest nicht ohne weitere Gutachten. Das hat das Bundesverfassungsgericht entschieden.
Das Bundesverfassungsgericht mahnt eine gesetzliche Grundlage für die Dauerüberwachung ehemaliger Sicherungsverwahrter an. Ansonsten nehme der Gesetzgeber in Kauf, dass solche Maßnahmen künftig für rechtswidrig erklärt würden, warnt das Gericht in einer am Dienstag ...