Umdenken verhindert Haft
Gericht verurteilt einen Lahrer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Führerschein auf Bewährung.
LAHR. Es ist die gute Sozialprognose, die einen 34 Jahre Lahrer wegen vorsätzlichen Fahrens ohne Fahrerlaubnis in zwei Fällen letztlich vor einer Haftstrafe bewahrte. Das ist das Ergebnis der Hauptverhandlung am Amtsgericht Lahr am Montag. Der Angeklagte war wegen des Verdachts auf andere Straftaten von der Polizei observiert worden.
Bei der Observierung hatten die Beamten festgestellt, dass der Verdächtige immer wieder mit einem Transporter durch Lahr Richtung fuhr, obwohl er über keine Fahrerlaubnis verfügte. Unumwunden gab der ...