Account/Login

Mit Gewinn leben

Umzug: Neues Meldegesetz betrifft Mieter und Vermieter

Patrick Stöhrer da Costa
  • Sa, 21. November 2015, 00:00 Uhr
    Haus & Garten

Seit dem 1. November 2015 gilt ein bundesweit einheitliches Meldegesetz. Das hat Folgen für Mieter und Vermieter.

Wer sich nicht binnen zweier Wochen be...iert eine Strafe von bis zu 1000 Euro.  | Foto: Jens Büttner
Wer sich nicht binnen zweier Wochen beim Einwohnermeldeamt meldet, riskiert eine Strafe von bis zu 1000 Euro. Foto: Jens Büttner
Bis jetzt war es so, dass jeder Mieter, der umzieht, dies einfach bei der zuständigen Meldebehörde anzeigen muss. Zukünftig ...

Artikel verlinken

Wenn Sie auf diesen Artikel von badische-zeitung.de verlinken möchten, können Sie einfach und kostenlos folgenden HTML-Code in Ihre Internetseite einbinden:

© 2024 Badische Zeitung. Keine Gewähr für die Richtigkeit der Angaben.
Bitte beachten Sie auch folgende Nutzungshinweise, die Datenschutzerklärung und das Impressum.

Jetzt diesen Artikel lesen!

  • Alle Artikel auf badische-zeitung.de
  • News-App BZ-Smart
  • Freizeit-App BZ-Lieblingsplätze
  • Redaktioneller Newsletter
  • Kommentarfunktion
Jetzt abonnieren

nach 3 Monaten jederzeit kündbar


Weitere Artikel