Ungeklärt: Wer wann wen schlug
20-Jähriger wird vom Amtsgericht verurteilt.
WEHR/BAD SÄCKINGEN. Das Amtsgericht Bad Säckingen hat einen 20-jährigen Auszubildenden wegen vorsätzlicher Körperverletzung zu 60 Stunden gemeinnütziger Arbeit verurteilt. Es ging um eine Schlägerei vor der Wehrer Stadthalle.
Das Gericht unter Vorsitz von Richter Thomas Müller hatte es nicht einfach. Es galt, eine körperbetonte Begegnung vom September 2012 vor der Stadthalle aufzuklären. Wie oft bei Schlägereien in den frühen ...