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Unterm Strich

Wann ist man Schweizer Staatsbürger?

Karl-Heinz Fesenmeier
  • Fr, 26. November 2021, 00:00 Uhr
    Unterm Strich

Wenn die Einbürgerung am Röstigraben entschieden wird.

Wann ist man Schweizer Staatsbürger?  | Foto: Jonas Hirt
Wann ist man Schweizer Staatsbürger? Foto: Jonas Hirt
Manchmal helfen Lieder, Dinge besser zu verstehen. Wann zum Beispiel ein Mann ein Mann ist, weiß man spätestens seit Herbert Grönemeyers Männer-Hymne, und zwar ganz, ganz genau. Bei anderen Fragen jedoch vermissen wir so aufklärerische Erbauungsmusik.

Zum Beispiel bei der Frage, wann ein Mann ein Schweizer oder eine Frau eine Schweizerin ist.

Klar, auf den ersten Blick liegt die Antwort so nah wie das Matterhorn an der italienischen Grenze. Ein Schweizer ist, wer einen roten Schweizer Pass hat. Doch wenn man nicht in der Schweiz geboren ist oder einen Schweizer Elternteil hat, kommt man an den nur heran, indem man sich einem Test unterzieht.

Wir erinnern uns da unweigerlich an den Film "Die Schweizermacher", in dem Einbürgerungswillige Kurse in Schwyzerdütsch belegen mussten und reihenweise an der korrekten Aussprache von "Chochichäschtli" gescheitert sind. Nun, ganz so drastisch ist es zwar nicht, aber ein bisschen wird den Schweizerwerdenwollenden schon abverlangt.

So wird zum Beispiel abgefragt, was auf dem Wiener Kongress 1815 beschlossen worden ist. Wer unter den drei angebotenen Fragen "Die immerwährende Neutralität der Schweiz" ankreuzt, ist der Einbürgerung schon einen Schritt näher gekommen. Oder wer weiß, wo der Röstigraben (vergleichbar mit dem Weißwurstäquator in Deutschland) verläuft, hat schon ziemlich gute Karten. Und wer dann noch drauf hat, welche beiden Kantone der Gotthardtunnel verbindet, dürfte vor Vorfreude vielleicht öböni schon ein leichtes Chratzen im Hals verspüren.

Der eidgenössische Sender SRF hat nun eine Debatte über den Sinn solcher Tests losgetreten. Er nennt den Fall eines Mannes, der ein abgebildetes Alphorn fälschlicherweise als "Schwyzerhorn" bezeichnete und fragt, ob daran wirklich eine Einbürgerung scheitern dürfe. Zumal man in diesem Fall dem Mann nur beste, also hochassimilierende Absichten unterstellen kann. Wir bleiben dran und werden die Debatte weiter verfolgen, oder?

Ressort: Unterm Strich

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Fr, 26. November 2021: PDF-Version herunterladen

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