Muss die Pflege der Eltern bezahlt werden, sind Ehepaare besser vorm Zugriff des Sozialamts geschützt.
KARLSRUHE. Unverheiratete Paare sind gegen die Unterhaltsansprüche für hochbetagte Eltern schlechter geschützt als Ehegatten. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden. Ähnliche Hilfe wie den Verheirateten gewährt der BGH nichtehelichen Paaren nur in bestimmten Familienkonstellationen.
Den Rechtsstreit ...