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Was Sie im Urlaub beachten müssen

Dora Schöls
  • Sa, 25. Juli 2020
    Panorama

Sich vor der Einreise anmelden, am Flughafen Fieber messen, in Museen Hände desinfizieren – die Regeln der Länder ähneln sich.

Mit Maske am Strand – Szenen wie hier in Foz in Nordspanien wird es im Corona-Sommer 2020 häufiger geben. Foto: Carlos Castro (dpa)
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Frankreich

Einreise: Seit dem 15. Juni dürfen Touristen aus Deutschland wieder normal nach Frankreich einreisen. Einschränkungen gibt es laut dem Europäischen Verbraucherzentrum Deutschland (EVZ) in Kehl nur noch für die französischen Überseegebiete.
Ausgangsbeschränkungen: Messen und Diskotheken müssen bis September geschlossen bleiben. Die meisten Museen und Ausstellungen haben wieder auf, die französische Botschaft empfiehlt aber, sich zu informieren, welche Einschränkungen etwa bei den Öffnungszeiten oder der Besucherzahl gelten. Zudem dürfen sich am Strand und im Restaurant nur Gruppen von maximal zehn Menschen treffen.
Maskenpflicht: In allen öffentlich zugänglichen und geschlossenen Räumen müssen Menschen ab elf Jahren eine Mund-Nasen-Maske tragen. Wer sich nicht an diese Pflicht hält, riskiert eine Geldstrafe von 135 Euro.
Sonstige Regeln: Es gilt überall ein Mindestabstand von einem Meter. Die französische Regierung teilt die Regionen je nach Infektionszahlen in grün und orange ein, in denen dann unterschiedlich strenge Regeln gelten. Derzeit sind nur die Überseegebiete Französisch-Guyana in Südamerika und Mayotte im Indischen Ozean als orange eingestuft.

Spanien

Einreise: Seit dem 1. Juli müssen Flugreisende bei der Einreise nach Spanien ein Formular zur Gesundheitskontrolle ausfüllen, schreibt das Europäische Verbraucherzentrum auf seiner Website. Über das Formular wird ein QR-Code erzeugt, der bei der Einreise vorgezeigt werden muss. Bis zum 31. Juli kann das Formular auch in Papierform ausgefüllt werden. Die Grenzübergänge Ceuta und Melilla sind geschlossen.

Ausgangsbeschränkungen: Mit dem Ende des Alarmzustands am 21. Juni sind laut Auswärtigem Amt auch die Einschränkungen der Bewegungsfreiheit weggefallen. Allerdings können die Regionen punktuell wieder Beschränkungen einführen. Auf Mallorca etwa müssen die Lokale in der sogenannten "Bier- und Schinkenstraße" bis Mitte September geschlossen bleiben.
Maskenpflicht: Landesweit gilt eine Pflicht zur Maske in öffentlichen Verkehrsmitteln sowie an allen öffentlichen Orten, an denen der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern nicht eingehalten werden kann. In einzelnen Regionen gilt laut EVZ eine generelle Maskenpflicht, auch im Freien, etwa auf den Balearen, in Andalusien oder Katalonien.
Sonstige Regeln: Das Auswärtige Amt rät aufgrund von örtlichen Infektionsherden derzeit von touristischen Reisen in bestimmte Gebiete Galiziens, Aragóns und Kataloniens ab.

Italien

Einreise: Laut EVZ gibt es noch immer Einschränkungen im Flug-, Zug-, Bus- und Fährverkehr in Italien. Bei der Einreise über Land, per Schiff und Flugzeug wird die Temperatur gemessen, schreibt das Auswärtige Amt. Reisende nach Sardinien, Sizilien, Kalabrien und Apulien müssen sich 48 Stunden vor der Einreise online registrieren.

Ausgangsbeschränkungen: Es gibt keine Einschränkungen der Bewegungsfreiheit mehr, der Grad der Öffnung touristischer Infrastruktur ist allerdings regional unterschiedlich.
Maskenpflicht: In Geschäften und immer dann, wenn der nötige Abstand nicht gewahrt werden kann, gilt eine Pflicht zum Mund-Nasen-Schutz. Verstöße können mit einer Geldstrafe geahndet werden.
Sonstige Regeln: In Hotels, Restaurants und Läden gelten strenge Hygieneauflagen. Vor dem Betreten etwa von Behörden oder Museen wird oft die Körpertemperatur gemessen, in vielen Einrichtungen ist das Desinfizieren der Hände für den Zutritt erforderlich.

Österreich

Einreise: Die Einreise aus Deutschland ist wieder uneingeschränkt möglich.

Ausgangsbeschränkungen: Bars und Lokale müssen laut EVZ um 1 Uhr nachts schließen, Nachtclubs bleiben geschlossen.
Maskenpflicht: Seit Freitag gilt wieder eine verschärfte Maskenpflicht. In Supermärkten und anderen Lebensmittelgeschäften muss wieder eine Maske getragen werden, ebenso an Tankstellen, in Bank- und Postfilialen sowie beim Besuch von Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen. Auch bei Veranstaltungen in geschlossenen Räumen ohne zugewiesenen Sitzplatz gilt Maskenpflicht.
Sonstige Regeln: Es gilt ein Mindestabstand von einem Meter.

Schweiz

Einreise: Die Einreise ist für deutsche Staatsangehörige uneingeschränkt möglich.

Ausgangsbeschränkungen: Die Schweiz ist im Wesentlichen zum Normalbetrieb zurückgekehrt. Großveranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen sind verboten, alle öffentlich zugänglichen Orte brauchen ein Schutzkonzept.
Maskenpflicht: In öffentlichen Verkehrsmitteln gilt eine Maskenpflicht für alle ab zwölf Jahren. Dies gilt auch auf dem Außendeck von Schiffen.
Sonstige Regeln: Es gilt ein Mindestabstand von 1,5 Metern. Im Restaurant und bei öffentlichen Veranstaltungen sollen möglichst die Kontaktdaten hinterlegt werden.

Griechenland

Einreise: Spätestens 24 Stunden vor der Anreise müssen Touristen sich laut EVZ online anmelden. Sie erhalten dann per E-Mail einen QR-Code, den sie bei der Einreise vorzeigen müssen. Kann ein Code nicht vorgezeigt werden, ist eine Geldbuße von 500 Euro möglich, heißt es beim Auswärtigen Amt. Je nach Anmeldedaten kann bei einzelnen Reisenden ein Corona-Test erforderlich sein. Der Test ist kostenlos, bis zum Vorliegen des Ergebnisses muss man sich aber selbst isolieren. Die Ein- und Ausreise auf dem Landweg ist nur über Bulgarien und nur über den Grenzübergang Promachonas möglich. Hierbei braucht man neben der Anmeldung auch einen negativen Corona-Test.

Ausgangsbeschränkungen: Strände dürfen unter Einhaltung von Abstandsregeln besucht werden. Für Außenpools gilt eine Personenbegrenzung, Innenpools bleiben geschlossen.
Maskenpflicht: Im öffentlichen Verkehr gilt eine Pflicht zur Maske.
Sonstige Regeln: Überall müssen Abstandsregeln eingehalten werden. In Bussen ist die Anzahl der Mitfahrer auf 65 Prozent der Kapazität beschränkt. Bei der Nutzung von Fähren ist eine Selbsterklärung auszufüllen.

Türkei

Einreise: Das Auswärtige Amt warnt weiterhin vor nicht notwendigen, touristischen Reisen in die Türkei. Das Land hat das Einreiseverbot für deutsche Staatsangehörige aber am 11. Juni aufgehoben, es werden wieder regelmäßige Flüge zwischen der Türkei und Deutschland angeboten. Bei der Einreise wird Fieber gemessen.

Ausgangsbeschränkungen: Bis zu dieser Woche galt für Menschen über 65 Jahre eine Ausgangssperre von 20 Uhr bis 10 Uhr. Diese Regelung wurde am Dienstag laut der türkischen Botschaft für ausländische Touristen aufgehoben.
Maskenpflicht: Auf Marktplätzen, in Supermärkten und in öffentlichen Verkehrsmitteln muss eine Maske getragen werden. Zahlreiche Städte haben zudem eine Maskenpflicht im öffentlichen Raum erlassen, darunter Istanbul, Ankara, Izmir und Teile von Antalya.
Sonstige Regeln: Es gilt ein Sicherheitsabstand von 1,5 Metern.

Niederlande

Einreise: Für deutsche Touristen gelten laut EVZ keine Einreisebeschränkungen. Flugpassagiere müssen vor Abflug ein Formular ausfüllen und angeben, dass sie keine Covid-19-Symptome zeigen.
Ausgangsbeschränkungen: Museen sind geöffnet, die Besucherzahl wird aber laut Auswärtigem Amt reguliert, indem man seinen Besuch vorher online anmelden muss. Auch Strände sind geöffnet, allerdings können Parkplätze oder Zufahrten gesperrt werden, ebenfalls um die Personenzahl zu regulieren.
Maskenpflicht: Im öffentlichen Verkehr gilt eine Maskenpflicht für alle ab 13 Jahren. Nur ein Schal oder eine etwa aus einer Socke selbst genähte Maske reichen nicht aus.
Sonstige Regeln: Auch in den Niederlanden ist ein Abstand von 1,5 Metern einzuhalten. Die Regierung empfiehlt, touristische Hochburgen zu meiden.

Informationen zu anderen Ländern finden Sie unter mehr.bz/auswaertigesamt und mehr.bz/evz-reisen

Ressort: Panorama

  • Artikel im Layout der gedruckten BZ vom Sa, 25. Juli 2020: PDF-Version herunterladen

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