BGH
Urteil gegen Ex-Terroristin Becker ist rechtskräftig
Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit.
BGH
Das Urteil gegen die ehemalige RAF-Terroristin Verena Becker wegen des Mordes an Generalbundesanwalt Siegfried Buback ist rechtskräftig. Das teilte das Oberlandesgericht Stuttgart mit.
Bereits Abonnent/in? Anmelden
Jetzt diesen Artikel lesen!
nach 3 Monaten jederzeit kündbar