Im Mai 2017 wurde ein Bauunternehmer vom Amtsgericht wegen Untreue, Betrugs und Urkundenfälschung in 17 Fällen zu zweieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nun darf er hoffen, der Haft zu entgehen.
Der Mann war in Revision gegangen und darf nun hoffen, der Haft zu entgehen. Denn der zweite Strafsenat des Oberlandesgerichts Karlsruhe hat das Urteil aufgehoben – nicht in seiner Gesamtheit, aber in ...