Postwurfsendungen gegen den ausdrücklichen Willen des Empfängers sind unzumutbar und ein Eingriff in das Recht auf informationelle Selbstbestimmung. Das hat ein Gericht entschieden.
Ein entsprechendes Urteil des Landgerichts Lüneburg ist rechtskräftig geworden. Geklagt hatte Rechtsanwalt Henning Grewe aus Lüneburg gegen die Deutsche Post. ...