Urteil gegen Schrotthändler
Im Fall des Granulat-Diebstahls bei der H. C. Starck verhängte das Amtsgericht wegen Hehlerei Bewährungs- und Geldstrafen.
LAUFENBURG. Das Schöffengericht Bad Säckingen hat im Prozess gegen drei Schrotthändler, die wegen Hehlerei und Geldwäsche angeklagt wurden, ein Urteil gefällt. Es verhängte Geldstrafen von 120 Tagessätzen zu je 15 Euro für den Angeklagten R., 100 Tagessätze zu je 22 Euro gegen Angeklagten G. und eine Freiheitsstrafe von zwei Jahren mit Bewährung für den Hauptangeklagten.
Den bisher nicht vorbestraften Angeklagten wurde vorgeworfen, gestohlenes Wolfram-Granulat der Firma H.C. Starck in Laufenburg im Wert von fast einer halben Million als Hehlerware ...