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Bewerbungsstreit

Urteil: "Ossi" ist keine Diskriminierung

Andreas Böhme
  • Fr, 16. April 2010, 00:03 Uhr
    Südwest

Eine gelernte Buchhalterin erhält keine Entschädigung dafür, dass sie als Stellenbewerberin abgelehnt wurde. Dass ihre Herkunft aus dem Osten der ausschlaggebende Grunde war, sei nicht erwiesen.

Urteil im Ossi-Prozess.  | Foto: André Hönig
Urteil im Ossi-Prozess. Foto: André Hönig
Man wirft einen Stein ins Wasser – und wundert sich hernach über die Wellen. Manchmal wird ein Tsunami draus: Eine solche Riesenwelle medialer Aufmerksamkeit habe Gabriela S. überrollt, klagte gestern ihr Anwalt. Gabriela S. hatte sich bei einer Fensterbaufirma in Stuttgart beworben, und eine Absage erhalten. Ihr sprang ein ...

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