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Bundesgerichtshof

Urteil zu Samenspenden: Kinder dürfen ihren Vater kennen

  • dpa

  • Do, 29. Januar 2015, 00:00 Uhr
    Panorama

Per Samenspende gezeugte Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Doch gibt es für diese Auskünfte ein Mindestalter?

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Woher stamme ich? Eine Frage, die „für die Entfaltung der Persönlichkeit von elementarer Bedeutung ist“, findet der BGH. Foto: dpa
"Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich", entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Wenn Eltern als Vertreter ihrer Kinder den Namen des Spenders wissen wollen, müssen ...

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