Per Samenspende gezeugte Kinder haben grundsätzlich ein Recht darauf, den Namen ihres biologischen Vaters zu erfahren. Doch gibt es für diese Auskünfte ein Mindestalter?
"Ein bestimmtes Mindestalter des Kindes ist dafür nicht erforderlich", entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Mittwoch in Karlsruhe. Wenn Eltern als Vertreter ihrer Kinder den Namen des Spenders wissen wollen, müssen ...