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Recht

"Väter" von Kuckuckskindern bekommen Geld zurück

  • Mi, 27. Juni 2012, 07:28 Uhr
    Geld & Finanzen

Väter können geleistete Zahlungen an sogenannte "Kuckuckskinder" zurückfordern. Allerdings müssen sie sich dabei an Fristen halten.

Ob  ein Kind tatsächlich das eigene, l...anchen Fällen  nur vor Gericht klären.  | Foto: gosphotodesign - Fotolia
Ob ein Kind tatsächlich das eigene, leibliche ist, lässt sich in manchen Fällen nur vor Gericht klären. Foto: gosphotodesign - Fotolia
Wenn ein Vater feststellt, dass das Kind, das er jahrelang liebevoll aufgezogen und für dessen Bedürfnisse er gesorgt hat, überhaupt nicht sein eigenes ist, bricht für die Betroffenen meist eine Welt ...

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