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Varianten rechnen und vergleichen

  • Claudia Stork

  • Fr, 12. Juni 2009
    Kreis Lörrach

Der Experte zum Thema: Für die Berechnung des geldwerten Vorteils bei Dienstwagen gibt es mehrere Möglichkeiten

Claudia Stork  | Foto: privat
Claudia Stork Foto: privat

LÖRRACH. Die Überlassung eines Dienstwagens ist für Arbeitnehmer und Arbeitgeber gleichermaßen interessant, sowohl aus wirtschaftlicher und steuerlicher Sicht. Zur Mitarbeiterbindung besteht anstelle einer zusätzlichen Barvergütung die Möglichkeit der Firmenwagengestellung. Bei dauerhafter Überlassung entsteht für den Mitarbeiter ein steuerpflichtiger geldwerter Vorteil. Dieser kann nach der pauschalen Ein-Prozent-Regelung, nach der Fahrtenbuch-Methode oder nach der Kostendeckelungs-Methode/Vollkosten-Methode ermittelt werden.

Ein-Prozent-Regelung
Nutzungsfehlzeiten wie Urlaub oder Krankheit rechtfertigen keinen Abschlag, da nach Auffassung der Finanzverwaltung, nicht die tatsächliche Nutzung des Auto, sondern abstrakt die bloße Möglichkeit der Nutzung versteuert wird. Übernimmt der Arbeitnehmer selbst ...

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