Die Ärzte des Amokläufers von Winnenden müssen keinen Schadenersatz für die Opfer zahlen. Das Landgericht Heilbronn wies am Dienstag eine entsprechende Klage vom Vater des Täters ab.
Die Experten der Psychiatrischen Klinik in Weinsberg hätten wenige Monate vor dem Amoklauf bei mehreren Treffen mit dem 17-Jährigen seine Gefahr erkennen und vor seinem Sohn warnen müssen, hatte der Vater argumentiert. Ein Gutachter hielt bei der ...