Ein Prozess am Freiburger Landgericht zeigt, dass es mitunter nicht möglich ist, krankhafte Sexualstraftäter von weiteren Taten abzuhalten. Alle zuständigen Stellen wollen korrekt gehandelt haben. Wo entstand die Lücke im Netz?
Als der Vater, dessen zwei Söhne er sexuell missbraucht hat, den Zeugenstand verlässt und aus dem Saal III im Landgericht Freiburg läuft, steht Markus Sacher* plötzlich auf und ruft "Es tut mir leid, Herr Kalic*. Es tut mir leid." Sacher, kurze braune Haare, kurzärmeliges buntkariertes Hemd, hält die Hände mit den Handflächen nach vorne vor den Oberkörper. Eine Geste, die Menschen meist zeigen, wenn sie sich für unschuldig halten. Wenn sie meinen, nichts dafür zu können. Kann Markus Sacher, mehrfach verurteilt wegen Besitz kinderpornografischer Schriften und bis Juni 2014 in einer psychiatrischen Einrichtung, etwa nur bedingt etwas dafür, dass er wieder rückfällig wurde? Dass er diesmal nicht nur Kinderpornos besaß, sondern Jungen dazu brachte, sich zu entblößen und sich – wie es im Fachjargon heißt – an ihrem Penis zu "manipulieren", und sie dabei fotografierte? Wenn das stimmen würde: ...