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Kein schweres Vergehen

Verfahren wegen ritueller Waschung eines Babys eingestellt

Gerold Zink
  • Do, 20. Dezember 2012, 17:05 Uhr
    Breisach

Das Amtsgericht Breisach hat das Verfahren gegen zwei Männer wegen der Störung einer Bestattungsfeier eingestellt. Sie hatten ein totes Baby einer rituellen Waschung unterzogen.

Das Kind sollte nach christlichem Brauch beigesetzt werden.  | Foto: dpa
Das Kind sollte nach christlichem Brauch beigesetzt werden. Foto: dpa
Das Amtsgericht Breisach hat das Verfahren gegen einen 28-jährigen Mann und seinen 62 Jahre alten Vater, beides Deutsche türkischer Abstammung, wegen der Störung einer Bestattungsfeier eingestellt. Dies bestätigte der Freiburger Pressestaatsanwalt Wolfgang ...

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