Wenige Monate vor der Umstellung der Rundfunkgebühren auf eine Haushaltsabgabe hat das Bundesverfassungsgericht die bisherige Rundfunkgebührenpflicht für internetfähige Computer bestätigt.
Die Rundfunkgebühr für PC mit Internetzugang werde auf einer formell verfassungsmäßigen Grundlage erhoben, heißt es in dem am Dienstag veröffentlichten Beschluss. Darin betonten die Karlsruher ...