Die Bundesregierung darf Ceta zwischen der EU und Kanada vorläufig mit auf den Weg bringen. Das Bundesverfassungsgericht wies mehrere Eilanträge gegen eine Zustimmung Deutschlands ab, formulierte aber Bedingungen.
Damit kann das Ceta-Abkommen wie geplant am 27. Oktober auf dem EU-Kanada-Gipfel in Brüssel unterzeichnet werden. Deutschland muss aber dafür sorgen, dass dabei bestimmte Bedingungen eingehalten werden. Nur dann hat die Bundesregierung grünes Licht aus Karlsruhe.