Entscheidung in Karlsruhe
Verfassungsgericht lässt Telekommunikationsdaten löschen
dpa & afp
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Di, 02. März 2010, 10:10 Uhr
Deutschland
Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Bisher gespeicherte Daten müssen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "unverzüglich" gelöscht werden.