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Entscheidung in Karlsruhe

Verfassungsgericht lässt Telekommunikationsdaten löschen

  • dpa & afp

  • Di, 02. März 2010, 10:10 Uhr
    Deutschland

Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verstößt gegen das Grundgesetz. Bisher gespeicherte Daten müssen nach der Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts "unverzüglich" gelöscht werden.

Laut Urteil vom Dienstagmorgen ist die Vorratsdatenspeicherung allerdings zulässig, wenn eine Reihe enger Vorgaben zur ...

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