Beschluss
Verfassungsschutz darf die AfD nicht "Prüffall" nennen
dpa
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Di, 26. Februar 2019, 20:31 Uhr
Deutschland
Dass der Verfassungsschutz die AfD zum "Prüffall" erklärt hat, ist erlaubt. Die Art und Weise, wie die Behörde diese Entscheidung öffentlich gemacht hat, ist aber nach Einschätzung des Verwaltungsgericht Köln nicht rechtens.
Das Verwaltungsgericht Köln gab damit einem entsprechenden Eilantrag der Partei statt. Gegen den Beschluss kann das Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht in Münster einlegen.
"Die Einlegung einer Beschwerde wird geprüft", teilte eine Sprecherin der Behörde mit. Darüber hinaus wollte sich der Verfassungsschutz zunächst nicht zu dem Beschluss äußern. Die Klage der AfD richtete sich nicht dagegen, dass das Bundesamt die Aktivitäten und ...