Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das Asylrecht von Homosexuellen in Europa deutlich gestärkt. Von ihnen kann nicht verlangt werden, dass sie in ihre Herkunftsländer zurückkehren und ihre sexuelle Orientierung verheimlichen.
LUXEMBURG. Konkret ging es um drei homosexuelle afrikanische Männer, die in den Niederlanden Asyl beantragt hatten, weil in ihren Heimatländern ...