Vergewaltigung: dritte Tatversion
Aussage einer bislang nicht vernommenen Zeugin belastet einen anderen als den Angeklagten.
WEIL AM RHEIN/FREIBURG. Am Dienstag sagte im Vergewaltigungsprozess gegen einen Weiler am Landgericht Freiburg die Zeugin aus, deren Anhörung im ersten Prozess 2012 von den damaligen Richtern abgelehnt worden war. Der damalige Verteidiger des Angeklagten hatte ihre Vernehmung beantragt, weil sie aussagen könnte, dass die Belastungszeugin ihr 2009 erzählt habe, dass nicht der Angeklagte, sondern ihr eigener Bruder sie im Frühjahr 2009 vergewaltigt und sie Angst vor einer Schwangerschaft gehabt habe.
Die Zurückweisung dieses Beweisantrages des damaligen Verteidigers des Angeklagten war ein Fehler. Das hatte der Bundesgerichtshof in Karlsruhe im Februar 2013 entschieden. Diese Zeugin, so die Bundesrichter, hätte bei der schwierigen Beweislage in diesem Fall vernommen ...