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Vergnügungssteuer kein Vergnügen

Bruno Kohlmeyer
  • Mi, 21. November 2007
    Lahr

Die Stadt Lahr wird ihre Satzung zur Besteuerung von Spielgeräten ändern, weil Gerichte im Detail höhere Ansprüche stellen.

LAHR. Als Folge höchstrichterlicher Urteile sieht sich Lahr gezwungen, ihre Vergnügungssteuersatzung neu zu fassen. Dies wird der Gemeinderat in seiner Sitzung am kommenden Montag auch tun. Dabei geht es insbesondere um einen neuen Maßstab für Spielgeräte mit Geldgewinnmöglichkeit. Dass dies den Schweiß der Edlen wert ist, ergibt sich aus der Tatsche, dass die Stadt Lahr in diesem Jahr immerhin 380 000 Euro Einnahmen erwartet.

Die Vergnügungssteuer, auf der Basis einer städtischen Satzung, ist ein juristisch schwieriges Gebiet. Das sieht man schon daran, dass in Lahr seit 2003 "sehr viele Widersprüche" gegen die Satzung ...

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