52-Jähriger muss sich wegen vorsätzlicher Gefährdung des Straßenverkehrs vor Gericht verantworten.
Der Hinweis kam spät – zu spät, wie sich herausstellen sollte. Erst zu Beginn der Strafverhandlung im Neustädter Amtsgericht wies der Verteidiger darauf hin, dass sein Mandant möglicherweise einen Dolmetscher ...