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Verheiratet, aber nicht zusammen

  • Di, 26. November 2019
    Freiburg

BZ-Plus Gericht spricht 43-Jährige vom Vorwurf des Hartz-IV-Betrugs frei.

FREIBURG. Eine 43-jährige Frau hat gegen einen Strafbefehl mit einjähriger Bewährungsstrafe wegen Betrugs Einspruch erhoben und ist jetzt freigesprochen worden. Die alleinerziehende Mutter soll sich laut Anklage mittels falscher Angaben rund 42 000 Euro Hartz IV erschwindelt haben.

Die Frau soll von 2012 bis 2018 bei sechs Anträgen auf Hartz IV angegeben haben, dass sie ohne ihren Ehemann mit dem Kind lebe. Deshalb waren ihr 42 342,53 Euro vom Job-Center überwiesen worden. Eines Tages ...

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