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Versickerung: ja - Fernwärme: nein

Sa, 17. Februar 2001

Müllheim

Schliengener Rat billigt Entwässerungsplanung für den Bebauungsplan "Franderfeld III" / Absage an zentrale Energieversorgung.

SCHLIENGEN (bm). Die Versickerung von Niederschlagswasser auf Grundstücken in Neubaugebieten ist mit Inkrafttreten des Wasserschutzgesetzes im Januar 1999 Pflicht. Entsprechende Entwässerungsanträge sind laut Landesbauordnung seither zwingender Bestandteil eines jeden Bauantrages. Auch im geplanten Schliengener Neubaugebiet "Unteres Franderfeld III", östlich der Umgehungsstraße, soll unverschmutztes Dach- und Hofflächenwasser nicht in die Kanalisation geleitet werden, sondern versickern.

Verschmutztes Oberflächenwasser und Schmutzwasser, hingegen, fließt, wie Diplomingenieur Adolf Himmelsbach in der Gemeinderatssitzung am Donnerstag erklärte, nach wie vor in die Kanäle.
Geologische Untersuchungen, so der Planer, haben ergeben, dass die Durchlässigkeit des ...

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