Erst sagt er, dass er die Aussage verweigern möchte – dann redet er doch: Im Neuenburger Mordprozess geht es um die Frage, ob ein Geständnis eines 17-Jährigen verwertet werden kann.
Der Verdacht wiegt schwer. Mit 23 Messerstichen soll der 17-Jährige am 18. Juni 2014 einen Menschen getötet haben. Zwei Kriminalpolizisten wollen ihn ab 23.40 Uhr vernehmen. Sie belehren ihn über seine Rechte. Er antwortet, dass er schweigen und mit einem Anwalt sprechen wolle. Das protokollieren die Beamten. Doch sie protokollieren nicht, wieso der Jugendliche dann ...