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Verwaltungsgerichtshof gibt BI recht

  • Sa, 25. Juni 2011
    Ettenheim

German Pellets darf vorläufig ausschließlich naturbelassene Hölzer in ihrem Werk im Industriegebiet Dyn A 5 verbrennen.

German Pellets darf nach der Entscheid...hin nur unbelastetes Holz verbrennen.   | Foto: heidi fössel
German Pellets darf nach der Entscheidung des Verwaltungsgerichtshofs Mannheim zunächst weiterhin nur unbelastetes Holz verbrennen. Foto: heidi fössel

ETTENHEIM/MAHLBERG (mima). Der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg (VGH) hat am 9. Juni entschieden, dass im Heizwerk der Firma German-Pellets" im interkommunalen Industriegebiet "DYN A 5" bis auf weiteres keine belasteten Althölzer der Klasse A 2 mehr verbrannt werden dürfen. Als Brennstoff sind somit nur naturbelassene Hölzer zulässig. Dieser Beschluss sei unanfechtbar, teilt die "Bürgerinitiative Gewerbepark Ettenheim/Mahlberg" mit.

Der VGH bestätigte damit den Beschluss des Verwaltungsgerichts Freiburg vom Dezember 2010, heißt es in der Pressemitteilung der Bürgerinitiative. Damit sei auch das "Hauptsache-Verfahren" erledigt. Dahinter verberge sich dieser ...

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