Weil er einfach einen Bach nördlich von Freiburg umgeleitet haben soll, hat das Amtsgericht einen Landwirt verwarnt. Die Staatsanwaltschaft hatte eine Haftstrafe gefordert.
Der Prozess um einen Landwirt, der einen Bach auf seinem Grundstück einfach um vier Meter verlegt haben soll, ist zu Ende. Das Urteil: Laut dem Gericht hat sich der 62-Jährige unter anderem der vorsätzlichen Gewässerverunreinigung strafbar gemacht. Dennoch blieb es bei einer Verwarnung für den Landwirt – und einer langen Liste mit Auflagen, die er ...