27-jährige Angeklagte sollte Speed gekauft haben / Tat ist nicht nachzuweisen.
TITISEE-NEUSTADT (zwi). Die Anschuldigung war schwerwiegend, aber nicht zu beweisen. Ohne einen Fehler bei den polizeilichen Ermittlungen wäre es mit großer Wahrscheinlichkeit gar nicht zur Anklage gekommen. Folgerichtig wurde die 27-Jährige aus dem Hochschwarzwald ...