VGH weist die Klage der Gegner ab
Mannheimer Verwaltungsgerichtshof erhebt keine Einwände gegen die Satzung des Bebauungsplans Nordumgehung.
HEITERSHEIM/MANNHEIM (BZ/map). Seit 2006 betreibt die Stadt Heitersheim ein Bebauungsplanverfahren zum Bau einer Ortsrandstraße, seit 2014 heißt das Projekt in einem neuen Verfahren Nordumgehung. Gegen den Satzungsbeschluss für den Bebauungsplan Nordumgehung reichten mehrere Kläger Normenkontrollklage ein. Diese Klage wurde nun abgewiesen.
Bereits nach der mündlichen Verhandlung war Bürgermeister Martin Löffler optimistisch, dass die Klage keinen Erfolg haben würde. Die Stadt war durch Rechtsanwalt Norbert ...