Im Prozess um schweren sexuellen Missbrauch eines Kindes in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung ist am Landgericht Offenburg das Urteil gefallen. Ein 41-Jähriger muss für vier Jahre in Haft.
Wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes in Tateinheit mit schwerer Vergewaltigung und vorsätzlicher Körperverletzung hat das Landgericht Offenburg am Donnerstag einen 41 Jahre alten Mann aus dem Raum Willstätt/Kehl zu einer Haftstrafe von vier Jahren verurteilt. Das Gericht sah ...