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Vom Traumhaus zum Behördenhaus

  • Julia Räsch (dpa)

  • Sa, 23. Mai 2015
    Haus & Garten

Nach dem Grundstückskauf stellt sich oft heraus: Nicht alles, was der Bauherr wollte, erlaubt die Baubehörde.

Auskunft über die Vorgaben für den Hau...bauungsplan der örtlichen Verwaltung.   | Foto: Franziska Gabbert/dpa
Auskunft über die Vorgaben für den Hausbau gibt der Bebauungsplan der örtlichen Verwaltung. Foto: Franziska Gabbert/dpa
Gelbes Dach, blaue Fassade und am besten ein kleines Türmchen an der Seite – so sehen Häuser in Deutschland nicht aus. Denn es gibt Vorgaben der Gemeinden, wie gebaut werden darf. Sogar wie groß das Traumhaus sein darf und wie viele Stockwerke erlaubt sind, steht darin. Hält ...

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