Ihre Tochter habe das Recht, in den renommierten Berliner Knabenchor einzutreten, fand eine Anwältin und zog vor Gericht. Das gab dem Chorleiter recht, der das Mädchen ablehnte – es singe zu schlecht.
Man kann schon auf verrückte Gedanken kommen, wenn man erstens Mutter und zweitens Anwältin ist. Und, vor allem, drittens: offenbar schrecklich – um nicht ...