Vorerst kein Mindestlohn
MdB Weiß: Ausnahmeregelung für Landwirtschaft und Weinbau.
ORTENAU (BZ). Der gesetzliche Mindestlohn in Höhe von 8,50 Euro wird für die heimische Landwirtschaft erst zum 1. Januar 2017 und nicht schon zum 1. Januar 2015 gelten. Dies teilte jetzt der Lahrer Bundestagsabgeordnete Peter Weiß (CDU) mit.
"Die vielen Befürchtungen aus der Landwirtschaft und der Winzerschaft haben wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion aufgegriffen", berichtet der Abgeordnete. ...