Wahlrecht schon ab 16?
Miriam Spiegelhalter, Klasse 9c, Scheffel-Gymnasium (Lahr)
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Fr, 17. Dezember 2021
Schülertexte
Argumente dafür und dagegen.
Generell ist die Idee von einem anderen Wahlrecht nicht neu. Schon in der Weimarer Republik wurde das Wahlrecht geändert. 1918 durften in Deutschland zum ersten Mal auch Frauen wählen. Zudem senkte man das Alter für das aktive Wahlrecht von 25 auf 20 Jahre. Nach dem Zweiten Weltkrieg setzte man das Alter wieder auf 21. Seit 1970 gilt das aktive Wahlrecht ab 18 Jahren. Auch das Alter für das passive Wahlrecht wurde 1975 auf 18 Jahre gesenkt. Damals gab es verschiedene Argumente, die denen heute für oder gegen das Wahlrecht ab 16 Jahren nicht unähnlich sind.
Doch welche Argumente werden überhaupt vorgebracht? Dazu habe ich vier Leute aus meinem Bekanntenkreis befragt. Laura (16) betont, dass man in den Wahlen nicht nur für die Gegenwart, sondern auch für die Zukunft entscheidet. Da es in Deutschland prozentual gesehen sehr viel mehr Leute über 50 Jahren gibt, wäre es nur fair, dass auch Jüngere über ihre Zukunft abstimmen können.
Andreas (44) findet, dass die Wahlen die Jugendlichen betreffen, und er sieht das Argument, dass Jugendliche nicht informiert wählen, nicht gegeben. Er geht davon aus, dass nur die Jugendlichen schlussendlich wählen gehen, die politisch interessiert sind. Das Argument der Mitbestimmung ist auch Anna (72) wichtig. Daniel (47) findet, dass die Beteiligung an der Politik zwar eine gute Idee ist, doch dass man mir 16 Jahren noch zu jung ist, um mitzuwählen. Wenn man so jung ist, wisse man auch noch nicht so viel über das Leben. Er geht davon aus, dass man mit 16 Jahren noch nicht das Urteilsvermögen für so eine Entscheidung hat.
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