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100 Jahre Bergwacht

Wann Betroffene für Bergwacht-Einsatz zahlen müssen – und wann nicht

Susanne Gilg
  • Fr, 22. Januar 2021, 13:32 Uhr
    Feldberg

BZ-Plus Am Feldberg geht eine Lawine ab, die Bergretter sind vor Ort. Gibt es eigentlich ein Recht auf Rettung? Die Bergretter urteilen nicht über das Verhalten der Patienten, sagt Probst von der Bergwacht.

Vorbereitet sein: Regelmäßig trainiert...berg und im Zastler Loch im März 2019.  | Foto: Susanne Gilg
Vorbereitet sein: Regelmäßig trainiert die Bergwacht zusammen mit Partnern wie Polizei und Rettungsdiensten – wie hier bei einer großen Lawinenübung am Feldberg und im Zastler Loch im März 2019. Foto: Susanne Gilg
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Vor allem in sozialen Netzwerken finden sich nach Lawinenunglücken schnell Schuldzuweisungen und Forderungen nach "saftigen Rechnungen". Wie die Bergwacht mit dem Thema umgeht, welche Grundsätze sie hat und wann jemand für einen Einsatz zahlen muss, erklärt Landesvorsitzender Adrian Probst auf Fragen von Susanne Gilg.
BZ: Wann muss ein Mensch für einen Rettungseinsatz zahlen?
Probst: In Deutschland ist die Kostenübernahme im Sozialgesetzbuch V geregelt. Demnach übernehmen die Krankenkassen die Kosten eines Bergwachteinsatzes, wenn eine medizinische Versorgung und ein Transport des Patienten zum Arzt oder in eine Klink stattgefunden hat. Etwa 800 der rund 1400 Bergwachteinsätze pro ...

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